Steuerberater für Privatpersonen
Wenn Ihre Einkommensteuererklärung nicht mehr auf einen Bierdeckel passt…
Steuerberater für Privatpersonen
Individuelle und persönliche Beratung
Sie wünschen sich eine individuelle, persönliche Beratung, die sich an Ihren Bedürfnissen orientiert? Sie suchen einen Steuerberater an Ihrer Seite, der auch in außergewöhnlichen Situationen immer Zeit und Lösungen für Sie findet?
Als Steuerberater in Hattingen sind wir für unsere Mandanten in jeder Lebenssituation da.
- "Die durchschnittliche Rückerstattung bei der Lohn- und Einkommensteuer beträgt 1.072EUR", (Statistisches Bundesamt Destatis, 31.5.2022)
- "2 von 3 Einsprüchen sind erfolgreich", (Tagesspiegel vom 12.7.2020)
Unsere Leistungen für Privatpersonen
Als Steuerberater sind wir „Full-Service“-Dienstleister für alle privaten finanz- und steuerrechtlichen Belange.
Nutzen Sie lieber Ihre Freizeit für sich und Ihre Interessen und überlassen Sie uns den Papierkrieg. Als Steuerberater sind wir die Spezialisten, wenn es um Ihre Steuererklärung oder steuerliche Beratung geht. Unser Leistungsspektrum für Privatpersonen umfasst im Wesentlichen:
Einkommensteuer-Erklärungen
z. B. für
- Vermieter/Verpächter
- Kapitaleinkünfte (Zinsen/Dividenden)
- Rentner
- Arbeitnehmer ("Lohnsteuerjahresausgleich")
- Schenkungsteuererklärungen
- Erbschaftsteuererklärungen
Steuerliche Beratung in allen Lebenslagen
- Schenkung und vorweggenommene Erbfolge
- Immobilienerwerb/-verkauf
- Kapitalanlagen
- Vorsorge
- Steueroptimierungen
Sonstige Leistungen für Privatpersonen z. B. für
- Erstellung / Beratung bei Selbstanzeigen
- Unterstützung im Steuerstrafrecht
- Außergerichtliche Rechtsmittel vor Finanzbehörden (z. B. Einspruch beim Finanzamt)
- Gerichtliche Rechtsmittel vor den Finanzgerichten
Kostenloses Erstgespräch
Der Steuerberater, als ausgewiesener Fachmann, ist die beste Wahl für Ihre Steuererklärung. Lassen Sie uns darüber bei einer Tasse Kaffee sprechen.
Steuerberater für Rentner
Müssen Sie als Rentner eine Steuererklärung abgeben?
Eine oft gehörte Frage ist, warum Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen? Tatsächlich müssen nicht alle Rentner eine Steuererklärung abgeben. Ob Sie zu dem Kreis der erklärungspflichtigen Renter zählen, klären wir gerne für Sie.
Sollten Sie aufgrund unserer Überprüfung zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sein, erstellen wir nicht nur Ihre Steuererklärung. Wir entlasten Sie (gegebenenfalls Ihre Angehörigen) von dem gesamten Schriftverkehr mit dem Finanzamt.
Sofern Sie damit einverstanden sind, wird das Finanzamt aufgrund Ihrer Vollmacht uns alle Steuerbescheide zusenden. Die Steuerbescheide werden wir gewissenhaft überprüfen und Ihnen (oder der Person Ihres Vertrauens) unverzüglich das Ergebnis in einer übersichtlichen Form mitteilen.
Für unsere Leistungen für Rentner und Pensionäre vereinbaren wir gerne einen Festpreis mit Ihnen. Hierdurch behalten Sie die volle Kostensicherheit.
Sie benötigen weitergehende Informationen?
Unser Service: Das kostenlose Erstgespräch ist für Sie mit keinen weiteren Verpflichtungen verbunden!
Steuerberater für Immobilieneigentümer
Eine Immobilie ist eine sichere Altersvorsorge
Immer noch stellt eine Immobilie eine sichere Altersvorsorge und eine gute Kapitalanlage dar.
Der Kauf von Immobilien stellt in finanzieller, wirtschaftlicher und steuerrechtlicher Hinsicht jedoch eine große Herausforderung für den Käufer dar. Dabei ist es hilfreich, wenn die finanzielle Belastung durch eine effiziente steuerliche Gestaltung optimiert wird, um so die Wirtschaftlichkeit Ihrer Investition sicherzustellen.
Aber auch beim Verkauf einer Immobilie bedarf es einer gewissenhaften Beratung und steuerlichen Vorausschau. Denn gerade der Verkauf einer Immobilie hält viele (vermeidbare) Steuerfallen bereit. Diese reichen vom Verlust der vollständigen Steuerfreiheit bei der Einkommensteuer (Spekulationsfrist) bis zum ungewollt herbeigeführten gewerblichen Grundstückshandel, der sogar eine Gewerbesteuerpflicht auslöst.
Es ist in jedem Fall unerlässlich, dass Sie vor dem Kauf oder Verkauf den Steuerberater aufsuchen. Ist das Immobiliengeschäft oder der Darlehnsvertrag erst einmal abgeschlossen, wird eine Korrektur aus steuerlicher Sicht schwierig bis unmöglich.