Steuerberater für Unternehmen
Jedes Unternehmen ist einzigartig und bedarf einer individuellen Beratung.
Steuerberater für Geschäftskunden
Individuelle und persönliche Beratung
Die Finanz- und Lohnbuchhaltung oder die Erstellung der Steuererklärungen und Jahresabschlüsse sind das klassische Tagesgeschäft eines Steuerberaters. Diese Leistungen für Geschäftskunden können Sie deshalb mehr oder weniger gut von jeder Steuerkanzlei beziehen.
Doch schon bei diesen klassischen Dienstleistungen möchten wir den ersten Unterschied setzen. Wo andere Steuerkanzleien nur mit Zahlen umgehen, arbeiten wir für Sie mit Engagement. Denn Steuerberatung ist für uns mehr, als nur die vorhandenen Unterlagen zu sortieren und abzuarbeiten. Unser Ziel ist es, Sie in Ihrem Tagesgeschäft aktiv zu unterstützen und Ihnen partnerschaftlich zur Seite zu stehen.
Eine gute Buchführung zeichnet sich dadurch aus, dass Sie als Entscheidungsträger operativ und strategisch agieren können und nicht nur reagieren müssen.
Durch die Erstellung Ihrer laufenden Buchführung helfen wir Ihnen, die Entwicklung Ihrer Kosten- und Umsatzstrukturen zu analysieren. Wir erklären Ihnen unsere Auswertungen und erweitern das Berichtswesen Ihren individuellen Bedürfnissen entsprechend. Auf der Grundlage Ihrer Buchführung und des Jahresabschlusses beraten wir Sie auch zu den Möglichkeiten der rechtlich zulässigen Steuergestaltung und sorgen dafür, dass Sie nicht mehr Steuern zahlen als gesetzlich vorgeschrieben.
Laufende Steuerberatung
Als wirtschaftlich ausgerichtete Kanzlei haben wir uns auf die umfassende Beratung von Geschäftskunden aus einer Hand spezialisiert. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung mit Freiberuflern, kleinen und mittelgroßen Unternehmen aus vielen Branchen und Rechtsformen (insbesondere Einzelfirmen, GbR, GmbH & Co. KG und GmbH). Besondere Schwerpunkte haben wir uns in der Beratung von Freiberuflern, Bauunternehmen, Immobilienunternehmen der Wohnungswirtschaft, Metallverarbeitung & Maschinenbau sowie in der Gastronomie und im Einzelhandel erarbeitet.
Wir unterstützen Sie dabei, die richtige Rechtsform zu wählen und auch bei Umwandlungen, also beim Wechsel der Rechtsform, finden wir die für Sie passende Lösung. Die steuerliche Betriebsaufspaltung stellt hierbei einen weiteren Beratungsschwerpunkt dar, welchen wir aktiv für unsere Mandanten gestalten. Mit der Betriebsaufspaltung lässt sich die unternehmerische Steuerbelastung optimieren und gleichzeitig das Privatvermögen sowie das Betriebsvermögen des Unternehmers besser schützen. Umgekehrt helfen wie Ihnen, die steuerlichen Probleme bei einer bisher nicht beratenen Betriebsaufspaltung wieder in den Griff zu bekommen.
Wir bieten die ganzheitliche Betreuung vom Startup, über die laufende Unternehmensentwicklung, bis hin zur Unternehmensnachfolge und helfen notfalls auch bei der Liquidation Ihres Unternehmens.
Finanzbuchhaltung und
Einnahme-Überschuss-Rechnung
Mit der Erstellung Ihrer Finanzbuchhaltung bzw. Einnahmeüberschussrechnung übernehmen wir für Sie alle Aufgaben des internen und externen Rechnungswesens professionell und prozessoptimiert.
Von der Finanz- und Anlagenbuchführung bis zur Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung (Offene-Posten-Buchhaltung), fristgerechte Voranmeldung der Umsatzsteuer, Zahlungsverkehr und Kostenrechnung… sind wir für Sie da und bereiten Ihre betriebswirtschaftlichen Daten verständlich und aussagekräftig für Sie auf.
In Zusammenarbeit mit Ihnen können wir zusätzlich eine Unternehmensplanung erstellen, diese mit der laufenden Buchhaltung in einem Soll/Ist-Vergleich gegenüberstellen, die Ursachen für mögliche Planabweichungen untersuchen und schließlich die Planungen mit den Ist-Zahlen der Buchhaltung fortschreiben.
Im letzten Quartal eines Geschäftsjahres gilt es, das Jahresergebnis noch einmal zu Ihren Gunsten zu beeinflussen. Wir bieten Ihnen im Rahmen der Herbstberatungsgespräche eine Gewinnhochrechnung auf das Jahresende, um Ihre voraussichtliche Steuerlast abzuschätzen. Frühzeitig erkannt können Sie mit unserer Hilfe durch legale Steuergestaltungen Ihre Steuerbelastungen verschieben oder hierfür rechtzeitig Rücklagen bilden. Umgekehrt helfen wir Ihnen, bei einer negativen Geschäftsentwicklung noch betriebswirtschaftlich gegenzusteuern und nebenbei passen wir Ihre Steuervorauszahlungen sogar noch im laufenden Jahr an. Letztendlich stellen wir in den Herbstberatungsgesprächen mit Ihnen auch bereits die Weichen für das folgende Geschäftsjahr.
Lohnbuchhaltung
Von der Lohnabrechnung Ihrer Mitarbeiter, über die Meldungen an die Krankenkassen und an das Finanzamt, bis hin zu Berufsgenossenschaft und Künstlersozialkasse…
In der Lohnbuchhaltung stellen sich eine Vielzahl administrativer Aufgaben, die wir für Sie übernehmen. Nicht zuletzt unterstützen wir Sie außerdem bei lohnsteuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Prüfungen.
Jahresabschluss und Sonderbilanzen
Unser Leistungsumfang beinhaltet die Erstellung professioneller Jahresabschlüsse nach HGB, IFRS und Steuerrecht. Bei der Abschlusserstellung unterscheiden wir dabei bewusst zwischen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz, die für ihre jeweiligen Zwecke optimiert werden. Unsere aussagekräftigen Handelsbilanzen eignen sich beispielsweise für Ihre Kreditgespräche und werden von uns nach Berücksichtigung größenabhängiger Erleichterungen im elektronischen Handelsregister für Sie veröffentlicht.
Die Steuerbilanzen sind dagegen auf die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten gegenüber dem Finanzamt ausgerichtet. Unter Ausnutzung der steuerbilanzrechtlichen Spielräume können wir so Ihre Steuerlast gestalten, ohne die Aussagekraft Ihrer Handelsbilanz oder Ihre Kreditwürdigkeit zu beeinträchtigen.
Die Berücksichtigung der Besonderheiten bei bestimmten Rechtsformen, z. B. Sonderbilanzen und Ergänzungsbilanzen bei Personengesellschaften, die Offenlegungspflichten bei Kapitalgesellschaften, die Erstellung von Aufgabebilanzen, Verschmelzungs- und Spaltungsbilanzen sowie die Erfahrung in der Erfüllung internationaler Rechnungslegungsstandards (IFRS) gehören ebenfalls zu unserem Abschluss-Repertoire.
Außerdem haben wir umfangreiche Erfahrung in der Betreuung von prüfungspflichtigen Jahresabschlüssen. Wir übernehmen hierbei für Sie die Vorbereitung sämtlicher Prüfungsnachweise und Unterlagen für den Wirtschaftsprüfer, übermitteln die Daten in elektronischer Form an Ihren Abschlussprüfer und nehmen mit Ihnen an der Schlussbesprechung der Abschlussprüfung teil.
Unser Know-how bringen wir so auch bei freiwilligen Abschlussprüfungen ein. Zudem sind wir ebenso in der Lage, Jahresabschlüsse selbst umfassend oder in Form einer Plausibilitätsprüfung gemäß der Verlautbarung der Bundesteuerberaterkammer oder entsprechend den Vorgaben Ihres Kreditinstituts oder den Wünschen Ihrer Gesellschafter zu prüfen.
Steuererklärungen
Jedes Jahr von Neuem: Man kann die Erstellung der betrieblichen und privaten Steuererklärungen als eine lästige und teure Pflicht ansehen und ebenso behandeln. Oder man sieht die Erklärungspflichten als Chance, das Thema Steuern aktiv zu optimieren und langfristig planend damit umzugehen.
Als Ihr Ratgeber in allen steuerlichen Angelegenheiten übernehmen wir für Ihre Gesellschaft, Ihr Unternehmen oder Ihre freiberufliche Tätigkeit sämtliche abzugebenden Steuererklärungen. Dies umfasst die Erstellung gesetzlich erforderlicher E-Bilanzen und steuerliche Einkünfteermittlungen (inklusive Anlagen EÜR und AVEÜR) nebst den zugehörigen Steuererklärungen. Diese werden nach Ihrer Freigabe gesetzeskonform von uns elektronisch an das zuständige Finanzamt übermittelt.
Anschließend übernehmen wir sämtlichen Schriftverkehr mit dem Finanzamt und überprüfen nach der Veranlagung Ihre Steuerbescheide. Wenn das Finanzamt einmal eine andere Auffassung als unsere vertreten sollte, verfolgen wir Ihre Interessen weiter mit den erforderlichen Änderungs- und Stundungsanträgen, legen Einsprüche und andere außergerichtliche Rechtsmittel für Sie ein und scheuen uns auch nicht davor, für Sie vor den Finanzgerichten zu klagen.
Begleitung von Betriebsprüfungen
Unsere Kanzlei unterstützt Sie selbstverständlich bei jeder Form von Betriebsprüfungen (steuerliche Betriebs- und Umsatzsteuersonderprüfungen, Kassennachschau, Lohnsteuerprüfungen, Prüfungen der Sozialversicherungsträger, usw.) mit Rat und Tat. Unter Ihrer permanenten Einbindung begleiten wir die Betriebsprüfung federführend und stehen dem Betriebsprüfer als Gesprächspartner zur Verfügung.
Auf Wunsch können wir die Prüfung über unsere Kanzlei oder vor Ort in Ihrem Unternehmen betreuen. Bei strittigen Posten klären wir die steuerlichen Hintergründe und übernehmen die Vertretung und Argumention gegenüber dem Betriebsprüfer sowie die Auseinandersetzung mit den verbleibenden Prüfungsfeststellungen. Sollte es tatsächlich einmal zu einer Nichteinigung kommen, vertreten wir Sie bei außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren bis hin zu einem fairen Abschluss der Betriebsprüfung.
Wir bieten die ganzheitliche Betreuung vom Startup, über die laufende Unternehmensentwicklung, bis hin zur Unternehmensnachfolge und helfen notfalls auch bei der Liquidation Ihres Unternehmens.