Beitragsanhebung für Arbeitnehmer
Zum 1. Juli 2023 wird der gesetzliche Beitragssatz zur Pflegeversicherung von derzeit 3,05 % auf 3,4 % erhöht. Ein neuer Regierungsentwurf für die Beitragsanhebung sieht dabei eine Entlastung für Eltern mit mehreren Kindern vor.
Beachten Sie, dass das Gesetzgebungsverfahren zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) aktuell noch nicht abgeschlossen ist. Die vorgesehenen gesetzlichen Änderungen können sich bis zum 1.7.2023 jederzeit ändern.
Folgende Beitragssätze sind ab dem 1.7.2023 vorgesehen:
Arbeitnehmer mit mehreren Kindern werden ab dem 2. Kind bis zum 5. Kind in Höhe von 0,25 Beitragssatzpunkten je Kind von der Beitragsanhebung entlastet. Der Abschlag gilt bis zum Ende des Monats, in dem das Kind jeweils sein 25. Lebensjahr vollendet hat. Danach entfällt der Abschlag für diese Kinder.
Notwendige Vorbereitungen für Arbeitgeber bis zum 1.7.2023
Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, die Elterneigenschaft, die Anzahl der Kinder und deren Alter in geeigneter Form gegenüber den beitragsabführenden Stellen (Lohnabrechnungsstelle) nachzuweisen, wenn diese Angaben nicht bereits aus anderen Gründen bekannt sind (vgl. § 55 Abs. 3 S. 6 SGB XI neu). Selbstzahler müssen die Elterneigenschaft gegenüber der Pflegekasse nachweisen.
Die Vorgehensweise bei Adoptivkindern ist noch nicht abschließend geklärt. Daher sollten Arbeitgeber auch in diesem Fall einen Nachweis der Elterneigenschaft (z. B. Geburtsurkunde) anfordern.
Damit die korrekte Abrechnung der PV-Beiträge ab 07/2023 durch die Lohnbuchhaltung sichergestellt ist und um Nachberechnungen zu vermeiden, sollten Arbeitgeber schnellstmöglich folgende Unterlagen und Angaben von ihren Arbeitnehmern einholen und zum Lohnkonto aufbewahren:
1. beigefügtes Formular „Nachweis der Elterneigenschaft“: link
2. Kopie des Nachweises der Elterneigenschaft (z. B. Geburtsurkunden) Ihrer Arbeitnehmer
Diese Unterlagen müssen für Kinder, die nach dem 30.06.2023 geboren, fortlaufend aktualisiert werden.
Aktueller Stand der Reform der Pflegeversicherung
Link: Bundesministerium für Gesundheit
Stand 17.5.2023